Wir bieten im Kanton Obwalden folgende über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechenbare Leistungen* an:
*gemäss Art. 7 KLV
Massnahmen aus dem Bereich der Abklärung und Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege sind durch die Grundversicherung abgedeckt. Die Tarife sind einheitlich festgelegt und für alle Dienstleister verbindlich.
Beratung/Abklärung: | 76.90 Fr. pro Stunde |
Behandlungspflege: | 63.00 Fr. pro Stunde |
Grundpflege: | 52.60 Fr. pro Stunde |
Für die über die Krankenversicherung abgerechnete Leistungen gilt ein Selbstbehalt von 10%. Hinzu kommt die vom Kanton erlassene Patientenbeteiligung pro Pflegetag, die dem
Patienten direkt in Rechnung gestellt wird und im Kanton Obwalden maximal 15.35 Fr. pro Tag beträgt.
Zur vollständigen Kostendeckung erhalten wir von den Obwaldner Gemeinden eine einheitlich geregelte finanzielle
Entschädigung.